Kostenerstattung
Eine osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung und wird nach der Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH) abgerechnet. Durch eine Mindestausbildungsdauer von 1.350 Stunden und eine verpflichtende, kontinuierliche Fortbildung, bin ich berechtigt, das Qualitätssiegel BAO (Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.) zu führen. Dadurch können, je nach Krankenkasse, die Behandlungskosten anteilig oder vollständig übernommen werden.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen: Private Krankenkassen und (Heilpraktiker-)Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten oft anteilig oder vollständig. Bitte informieren Sie sich vorab über eine mögliche Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenkassen: Teilweise bezuschussen auch gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Die Abwicklung der Kostenerstattung und die Höhe, sowie die jährliche Anzahl der Bezuschussung ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und erkundigen Sie sich, welche Bedingungen für eine Kostenerstattung gelten.
Weitere Informationen, ob und in welchem Umfang, Ihre Krankenkasse Kosten für osteopathische Behandlungen erstattet, finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html