Kostenerstattung

Eine osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung und wird nach der Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH) abgerechnet. Durch eine Mindestausbildungsdauer von 1.350 Stunden und eine verpflichtende, kontinuierliche Fortbildung, bin ich berechtigt, das Qualitätssiegel BAO (Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.) zu führen. Dadurch können, je nach Krankenkasse, die Behandlungskosten anteilig oder vollständig übernommen werden.

Weitere Informationen, ob und in welchem Umfang, Ihre Krankenkasse Kosten für osteopathische Behandlungen erstattet, finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html